Wer das bernische Notariatspatent erlangen will, hat eine staatliche Prüfung zu bestehen.
Zur Notariatsprüfung wird zugelassen, wer
- das juristische Lizentiat oder Masterdiplom einer schweizerischen Universität oder ein gleichwertiges Universitätsdiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat und der für die Zulassung zur Notariatsprüfung Gegenrecht hält, erworben hat,
- eine praktische Ausbildung im Kanton Bern absolviert hat,
- die Vorprüfung im Fach "Finanzielles Rechnungswesen I - Grundlagen" (KSL-Nr. 3666) an der Universität Bern abgelegt hat und
- ein Handlungsfähigkeitszeugnis vorlegt.
Wer im Rahmen der Weiterbildung zum Notar / zur Notarin Lehrveranstaltungen belegt, muss sich an der Universität immatrikulieren. Zuständig ist die ZIB (Zulassung, Immatrikulation, Beratung).
Die Vorlesung "Finanzielles Rechnungswesen I - Grundlagen" wird von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen (WISO) Fakultät angeboten.
Bitte beachten Sie dazu auch die Verordnung über die Notariatsprüfung.
Das Notariatswesen im Kanton Bern wurde per 1.7.2021 dem kantonalen Grundbuchamt unterstellt. Für Auskünfte ist folgende Stelle zuständig:
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Grundbuchamt
Notariatsprüfungskommission
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
E-Mail: info.npk@be.ch
Informationen zu den Notariatsprüfungen finden Sie hier: Notariatsprüfung (be.ch)