Das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis wurde im Jahr 2003 errichtet.
Es bezweckt die Forschung sowie die Aus- und Weiterbildung im Notariatsrecht und in den für die notarielle Praxis wesentlichen Rechtsgebieten wie namentlich Ehegüterrecht, Erbrecht, Immobiliarsachenrecht, Grundbuchrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Das Institut ist zuständig für die Ausbildung der bernischen Notariatskandidatinnen und -kandidaten im Notariatsrecht sowie in der notariellen Praxis. Das Institut soll Behörden und Praktikern als Ansprechstelle dienen. Es pflegt Kontakte zu gleichartigen Instituten im In- und Ausland sowie zu anderen Organisationen, die sich mit Fragen des Notariates befassen.
Offene Stellen finden Sie auf der Seite des Zivilistischen Seminars.