Notariatssystem
Amtsnotariat
Zuständigkeit
Im Kanton Zürich gelten als Urkundspersonen:
- der Notar
- der Notar-Stellvertreter
- Beamte und Angestellte mit erweiterten Befugnissen
Für die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Vorgängen innerhalb des Kantons Zürich ist grundsätzlich jeder Notar des Kantons Zürich zuständig. Zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte und vormerkbare persönliche Rechte an Grundstücken ist nur der Notar desjenigen Kreises zuständig, in welchem das Grundstück oder ein Teil davon liegt.
Aufsichtsbehörde
Die Notariatsverwaltung obliegt dem Obergericht, welchem das Notariatsinspektorat angegliedert ist. Das Notariatsinspektorat übt die unmittelbare Aufsicht über die Amtsführung der Notariate aus. Als untere Aufsichtsbehörde dient das Bezirksgericht.