Notariatssystem
Freiberufliches Notariat
Zuständigkeit
Im Kanton Uri ist das Notariat ein vom Staat autorisierter Beruf öffentlichen Charakters.
Der Notar hat die ausschliessliche Befugnis zur öffentliche Beurkundung im ganzen Kanton.
Zur Beglaubigung sind nebst dem Notar der Landschreiber, der Gerichtsschreiber sowie der Gemeindeschreiber ermächtigt.
Aufsichtsbehörde
Die Oberaufsicht über die Notare und die Notarinnen sowie über die zur Beglaubigung berechtigten Personen führt der Regierungsrat. Die unmittelbare Aufsicht führt die Justizdirektion.