Notariatssystem
Mischform
Zuständigkeit
Für die öffentliche Beurkundung im Kanton St. Gallen sind zuständig:
- das Amtsnotariat
- der Grundbuchverwalter
- der Gemeindeammann
- die Inhaber eines Anwaltspatentes mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton
- der Handelsregisterführer
Im Weiteren wird vom Gemeinderat auf Amtsdauer als amtliche Urkundsperson ein Wechselnotar ernannt, welchem die in Titel XXXIII Abschnitt 4, 5 und 6 OR genannten Aufgaben zukommen.
Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach Art. 15 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG-ZGB).
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsnotariates richtet sich nach den Wahlkreisen.
Aufsichtsbehörde
Justiz- und Polizeidepartement