Solothurn

Notariatssystem

Mischform

Zuständigkeit

Im Kanton Solothurn erfolgt die öffentliche Beurkundung durch:

  • den Amtschreiber und dessen Stellvertreter
  • den Betreibungs- und Konkursbeamten
  • den freierwerbenden Notar

Der Amtschreiber ist für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke in seinem Amtskreis ausschliesslich zuständig (ausgenommen sind Vorverträge von Kaufverträgen, Eheverträge sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge, welche auch von einem freierwerbenden Notar beurkundet werden können).
In den andern Fällen sind der Amtschreiber, dessen Stellvertreter sowie der freierwerbende Notar zur öffentlichen Beurkundung im ganzen Kanton zuständig.
Für Beglaubigungen sind weitere Personen wie die Präsidenten und Gemeindeschreiber der Einwohnergemeinden sowie Verwaltungsangestellte der Amtschreibereien zuständig.

Aufsichtsbehörde

Die Amtschreibereien stehen unter der Aufsicht des Obergerichtes, die Notare hingegen unter der Aufsicht des Regierungsrates, welche durch die Staatskanzlei ausgeübt wird.