Notariatssystem
Mischform
Zuständigkeit
Im Kanton Graubünden sind die folgenden Personen für die öffentliche Beurkundung zuständig:
- Patentierte Notare, welche für alle öffentlichen Beurkundungen im ganzen Kantonsgebiet zuständig sind.
- Der Kreisnotar für die in seinem Kreis anfallenden Beurkundungen, d.h. Rechtsgeschäfte über Grundstücke, die ganz oder teilweise in seinem Kreis liegen, und für andere Geschäfte, sofern mindestens eine um die Beurkundung nachsuchende Partei im Kreis wohnhaft ist oder ihren Sitz hat.
- Grundbuchverwalter für die Beurkundung von Rechtsgeschäften betreffend die Grundstücke in seinem Grundstückkreis. Sind diese Geschäfte mit solchen aus dem Personen-, Ehe-, Familien-, Erb-, Gesellschaftsrecht oder mit einem Verpfründungsvertrag verbunden, entfällt seine Zuständigkeit, ausser bei Verträgen über Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft und über die Einbringung von Grundstücken in Personengesellschaften.
Aufsichtsbehörde
Die Notariatskommission, welche vom Kantons- und Verwaltungsgericht gewählt wird.
Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rates, welche die Geschäftsführung der Aufsichtskommission über die Notare prüft und überwacht (Art. 26 der Geschäftsordnung des Grossen Rates).