Notariatssystem
Freiberufliches Notariat
Zuständigkeit
Im Kanton Freiburg sind die Notare - soweit die Gesetzgebung nichts anderes vorsieht - allein zuständig für die öffentliche Beurkundung.
Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und die Berufsausübung erfolgt unter eigener Verantwortung. Der Zusammenschluss mit einem Anwalt oder einem Notar ist zulässig.
Der Kanton Freiburg kennt eine zahlenmässige Begrenzung der zugelassenen Notare. Diese Höchstzahl beträgt 42, wobei Notare, welche das 70. Altersjahr zurückgelegt haben nicht mitgezählt werden.
Alle patentierten Notare müssen dem freiburgischen Notariatsverband angehören.
Aufsichtsbehörde
Die Notare stehen unter der Aufsicht des Staatsrates, der diese durch die Sicherheits- und Justizdirektion ausübt.
Disziplinarbehörden sind:
- die Notariatskammer (Vorstand des Notariatsverbandes)
- die Sicherheits- und Justizdirektion
- der Staatsrat