Basel-Land

Notariatssystem

Freiberufliches Notariat

Am 17. Juni 2012 hat das Baselbieter Stimmvolk eine Vorlage gutgeheissen, wonach (unter anderem) das Amtsnotariat aufgelöst und ausschliesslich durch ein System des konzessionierten freiberuflichen Notariats ersetzt wird. Der Regierungsrat wird das revidierte Notariatsrecht (Notariatsgesetz, Notariatsverordnung und Verordnung über die Gebühren der Notariate) nach erfolgter Erledigung von Stimmrechtbeschwerden auf den 1. November 2012 in Kraft setzen. Das Amtsnotariat, das bisher bei den Bezirksschreibereien des Kantons angesiedelt war, wird nach einer Übergangsfrist am 31. Dezember 2013 definitiv aufgehoben. Danach wird es nur noch die "Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare" (so der Titel) geben, die freiberuflich sind.

Aufsichtsbehörde, Zuständigkeiten

Die Aufsicht über die Notare übt die Notariatskommission, bestehend aus 7 Mitgliedern (als vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission), aus. Die Kommission ist auch für die Durchführung der Notariatsprüfungen zuständig. Sie stellt die Fähigkeitsausweise nach bestandener Prüfung aus, während der Regierungsrat direkt für die Erteilung der Notariatsbewilligung (die Zulassung zum Notarenberuf als eigentlicher Konzessionierungsakt) zuständig ist. Die Sicherheitsdirektion führt das Aktuariat der Notariatskommission und koordiniert deren Tätigkeiten. Die bisherige Notariatsprüfungskommission und die Notariatsdisziplinarkommission werden aufgehoben.